A c h t u n g :
Hinweis auf besondere Artenschonzeit !
Wegen aktueller Informationen möchten wir auf die
Landesfischereiverordnung R L P hinweisen.
§ 20 Artenschonzeiten( 1 )
Für die
nachbenannten Fischarten gelten folgende besondere Schonzeiten:
1. Seeforelle,
Bachforelle, Bachsaibling und Regenbogenforellen
vom 15.10 bis
15.03 in Gewässern die keiner Winterschonzeit unterliegen.
Lt. Aussagen vom Verband ist die Schonzeit
weiterhin aufgehoben !
nächster Arbeitseinsatz: Sa. 02.09.23 8.00 Uhr
(Treffpunkt: Anglerhütte )